Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fernsehen

1. Leistungen der Firma Antennen Einert e.K.

1.1. Die Firma Antennen Einert e.K. betreibt eine Breitbandverteilanlage (BV-Anlage) zur Versorgung des Anschlussteilnehmers mit ortsüblichen und zusätzlichen Fernseh- und Hörfunkprogrammen. Das ausschließliche Nutzungsrecht für die BV-Anlage steht der Firma Antennen Einert e.K. zu.

1.2. Der Leistungsbereich der Firma Antennen Einert e.K. beginnt an der Signalübergabestelle und erstreckt sich bis zu den jeweiligen Anschlussdosen in den einzelnen Wohneinheiten auf die durch die Firma Antennen Einert e.K. installierte Hausverteilanlage.Die Firma Antennen Einert e.K. schließt die Wohnung des Anschlussteilnehmers durch Einrichtung einer Anschlussdose an die BV-Anlage (BV-Anschluss) an. Dieser BV-Anschluss bleibt Eigentum der Firma Antennen Einert e.K.. Die Installation zusätzlicher Anschlüsse geht zu Lasten des Teilnehmers.

1.3. Das Programmangebot der Firma Antennen Einert e.K. umfasst alle gegenwärtigen, ortsüblichen und zusätzlichen Fernseh- und Hörfunkprogramme, wie sie sich aus der Angebots- und Preistafel ergeben und zu deren Verteilung über die BV-Anlage die Firma Antennen Einert e.K. rechtlich, technisch und wirtschaftlich in der Lage ist.


2. Instandhaltung und Entstörung

2.1. Die Firma Antennen Einert e.K. trägt auf ihre Kosten dafür Sorge, dass der BV-Anschluss für die Versorgung mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie die Hausverteilanlage in einem funktionsfähigen Zustand gehalten wird. Diese Verpflichtung der Firma Antennen Einert e.K. gilt jedoch nur insoweit, als der BV-Anschluss und die Hausverteilanlage von der Firma Antennen Einert e.K. errichtet und übernommen wurde.

2.2. Der Anschlussteilnehmer ist verpflichtet, der Firma Antennen Einert e.K. oder dem von ihr benannten Entstördienst alle Störungen und Schäden am BV-Anschluss und der Hausverteilanlage unverzüglich mitzuteilen.

2.3. Alle vom Anschlussteilnehmer gemeldeten Störungen und Schäden am BV-Anschluss und der Hausverteilanlage werden durch den Entstördienst der Firma Antennen Einert e.K. schnellstens behoben. Die Firma Antennen Einert e.K. behält sich vor, den Anschlussteilnehmer mit Kosten für eine von ihm zu vertretende unbegründete Inanspruchnahme des Entstördienstes zu belasten. Störungen und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig durch den Anschlussteilnehmer oder Dritte, denen er Zugang zum Haus bzw. seiner Wohnung gewährt, verursacht werden, gehen nicht zu Lasten der Firma Antennen Einert e.K.. Dies gilt insbesondere auch für Störun- gen, die auf defekte Endgeräte (z.B. Fernseh- und Hörfunkgeräte), Bedienfehler oder anderen unsachgemäßen Gebrauch der Anschlussdose zurückzuführen sind. Die Beseitigung solcher Störungen und Schäden erfolgt auf Kosten des Anschlussteil- nehmers.

2.4. Die Firma Antennen Einert e.K. haftet nicht für Empfangsbeeinträchtigungen infolge von Senderumstellungen, Veränderungen des Sendesignals, Senderausfällen, atmosphärischen Einflüssen, Elementargewalten und Katastrophenfällen. Ferner für geänderte Empfangsverhältnisse durch Einwirkung Dritter sowie für solche Störungen, deren Ursache im technischen Stand des Endgerätes liegt sowie für Schäden, die durch Spannungsveränderungen (z.B. Blitzschlag) entstehen können.

2.5. Störungen und Schäden an der BV-Anlage, am BV-Anschluss oder der Hausver- teilanlage berechtigen nicht zur Minderung des Entgeltes.

2.6. Die mittlere Verfügbarkeit des Kabelanschlusses liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.


3. Leistungen des Anschlussteilnehmers

3.1. Für die Leistungen der Firma Antennen Einert e.K. zahlt der Anschlussteilneh- mer das vereinbarte Nutzungsentgelt. Das monatliche Entgelt wird vierteljährlich im ersten Monat des festgelegten Zeitraumes von der Firma Antennen Einert e.K. vom Konto des Anschlussteilnehmers abgebucht. Die vereinbarte einmalige Grund- und Zuschaltgebühr ist mit der Betriebsbereitstellung des BV-Anschlusses für den Anschlussteilnehmer fällig und wird mit der ersten Monatsabrechnung erhoben bzw. eingezogen. Bei Umzug innerhalb der von der Firma Antennen Einert e.K. betreuten Gebiete wird eine Umzugspauschale entsprechend der geltenden Preistafel erhoben. Bei Nichtteilnahme am Einzugsverfahren ist vom Anschlussteilnehmer für den erhöhten Bearbeitungsaufwand vierteljährlich zusätzlich eine Gebühr entsprechend der geltenden Preistafel zu tragen.Alle Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2. Die Firma Antennen Einert e.K. ist berechtigt das Entgelt bei Erhöhung ihres Leistungsangebotes oder ihrer Kosten anzupassen. In diesem Fall erhält der Anschlussteilnehmer eine schriftlich begründete Mitteilung, in der der Zeitpunkt der Änderung des Entgeltes sowie dessen Höhe enthalten sind. Der Anschlussteilnehmer hat das Recht, der angekündigten Änderung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu widersprechen, anderenfalls gilt der neue Entgeltsatz als vereinbart. Dieses Widerspruchsrecht kann nicht ausgeübt werden, wenn die Anpassung auf Grund von GEMA-Gebühren, einer Erhöhung der Postgebühren oder der Mehrwertsteuer erfolgt. Kann nach fristgerechtem Widerspruch des Anschlussteil- nehmers eine Einigung zwischen ihm und der Firma Antennen Einert e.K. nicht erzielt werden, sind beide Parteien berechtigt, den Anschlussteilnehmervertrag zum Zeitpunkt der vorgesehenen Erhöhung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3.3. Kommt der Anschlussteilnehmer mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug, so kann die Firma Antennen Einert e.K. den Anschluss auf Kosten des Anschlussteilnehmers sperren. Ist der Anschlussteilnehmer mit mindestens einem Monatsbetrag mehr als 3 Monate in Verzug, so kann die Firma Antennen Einert e.K. den Vertrag fristlos kündigen.

3.4. Der Anschlussteilnehmer erklärt sein Einverständnis, in seiner Wohnung die Vorrichtungen anbringen und alle Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Errichtung des BV-Anschlusses sowie zur Herstellung, Installation, Änderung und Erweiterung der BV-Anlage erforderlich sind. Die Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers wird von der Firma Antennen Einert e.K. eingeholt.

3.5. Mit der Zahlung des Entgeltes (siehe Vertrag) sind alle Leistungen der Firma Antennen Einert e.K. abgegolten:

3.6. Der Anschlussteilnehmer ist verpflichtet, die Installation zusätzlicher Anschlussdosen in der von der Firma Antennen Einert e.K. betriebenen Hausverteilanlage ausschließlich von dieser Firma vornehmen zu lassen. Die Kosten trägt der Anschlussteilnehmer.


4. Vertragsdauer und allgemeine Bestimmungen

4.1. Der Vertrag entsteht mit der Unterschriftsleistung beider Partner auf umseitigem Anschließungsauftrag. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bereitstellung und Schaltung des BV-Anschlusses für den Anschlussteilnehmer. Der Vertrag bleibt für die Zeitdauer bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner bestehen.

4.2. Der Anschluss an die BV-Anlage wird hergestellt, sobald das Einver- ständnis des Gebäudeeigentümers zur Errichtung der BV-Anlage vorliegt, die technischen Voraussetzungen gegeben sind und sich mindestens 80% der anschließbaren Wohneinheiten des Gebäudes an die BV-Anlage anschließen wollen.

4.3. Zieht der Anschlussteilnehmer aus der Wohnung aus, in welcher der vertragsbegründende BV-Anschluss liegt, endet das Anschlussteilnehmerverhältnis mit dem Ablauf der monatlichen Zahlung, in deren Zeitraum der Auszug erfolgt. Der Anschlussteilnehmer hat der Firma Antennen Einert e.K. die Wohnungsaufgabe schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu melden. Erstattet werden nur volle, nicht genutzte Monate. Das Gleiche gilt bei Vertrags- kündigung ohne Auszug. Bei Todesfall ist die schriftliche Abmeldung durch einen Angehörigen des Anschlussteilnehmers erforderlich. Für die Erstattung von Gebühren gilt der Todestag (Sterbeurkunde ist beizufügen). Erstattet werden nur volle, nicht genutzte Monate. Zieht der Anschlussteilnehmer innerhalb der von der Firma Antennen Einert e.K. betreuten Gebiete um, so ist dieser Umzug mindes- tens 8 Tage vorher schriftlich bekannt zu geben. Die Firma Antennen Einert e.K. gewährleistet nur bei Wahrung der Frist den gewünschten Zuschalttermin. Der Anschlussvertrag geht mit der schriftlichen Umzugsmeldung und Zuschaltung auf die neue Wohnung über.

4.4. Der Anschlussteilnehmer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift, sowie bei erteilter Einzugsermächtigung, jede Änderung seiner Bankverbindung der Firma Antennen Einert e.K. unverzüglich mitzuteilen.

4.5. Die Firma Antennen Einert e.K. hat das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen zur ordnungsgemäßen Fortführung des Vertrages geeigneten Dritten zu übertragen.

4.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Antennen Einert e.K..

4.7. Der Teilnehmer darf von keiner seiner Anschlussdosen eine weitere Wohnung anschließen.

4.8. Die Beauftragten der Firma Antennen Einert e.K. sind berechtigt, während der üblichen Geschäftszeiten bzw. auch darüber hinaus in Abstimmung mit dem Wohnungsinhaber sich von der Einhaltung der obigen Anschlussbedingungen durch Augenscheinnahme zu überzeugen. Der Beauftragte der Firma Antennen Einert e.K. hat sich auszuweisen.

4.9. Vom Anschlussteilnehmer verursachte Fehlbuchungen, erforderliche Mahnungen sowie zusätzlicher Arbeitsaufwand werden ihm in Rechnung gestellt.


5. Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbin- dung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Antennen Einert e.K. Bautzner Landstraße 260, 01328 Dresden Telefaxnummer: 0351/50 19 35 39, E-Mail: info@einert-gruppe.de


6. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


7. Datenschutzerklärung

Der Anschlussteilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die im Rahmen des Anschlussteilnehmervertrages notwendigen Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht und an das Geldinstitut, das mit dem Gebühreneinzug beauftragt ist, weitergegeben werden können.


8. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die Firma Antennen Einert e.K. wird den Anschlussteilnehmer über Änderungen der Bestimmungen für den BV-Anschluss benachrichtigen. Die Änderungen gelten nach erfolgtem Hinweis und Benachrichtigung als genehmigt, wenn der Anschlussteilnehmer nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Die Firma Antennen Einert e.K. wird dann die Neufassung dieser Bestimmungen dem bestehenden Anschlussteilnehmervertrag zugrunde legen. Für die Wahrung der o.g. Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.